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Baustein: Supervision

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39Die Supervision soll die Durchführung der Therapiestunden kontinuierlich so begleiten, dass durchschnittlich jede vierte Therapiestunde supervidiert wird. Die Supervisorinnen und Supervisoren müssen vom Ausbildungszentrum anerkannt und vom Landesprüfungsamt NRW genehmigt sein.

100 Supervisionsstunden finden in einer Gruppe von durchschnittlich vier Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die Kosten für diese Supervisionsstunden sind in den Ausbildungsgebühren enthalten. Der Vorteil einer Gruppensupervision liegt in der Möglichkeit des gemeinsamen Lernens auch an den vorgestellten Therapien der anderen Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbiodungsteilnehmern.

Weitere 50 Stunden finden als Einzelsupervision statt. Dass die Kosten hierfür nicht in die Ausbildungsgebühren hinein gerechnet worden sind, hat den Grund darin, dass manche Ausbildungsteilnehmer die Möglichkeit haben, Einzelsupervision im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisse unentgeltlich zu bekommen; die anderen Ausbildungsteilnehmer müssen daher die Kosten für ihre Einzelsupervision wie oben beschrieben direkt an die Supervisorin / den Supervisor bezahlen.