Die als „Freie Spitze“ bezeichneten 930 Stunden sind von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes inhaltlich nicht festgelegt.
In den Ausbildungszentren der DGVT finden 500 der 930 Stunden in Form angeleiteter Arbeitsgruppen und im Selbststudium statt. Für die Erstellung der sechs vorgeschriebenen Falldokumentationen können weitere 120 Stunden angerechnet werden. Die restlichen 310 Stunden können durch Mehrstunden in einem oder mehreren der anderen Bausteine absolviert werden, so z.B. durch die vom Aubildungszentrum ohne Mehrkosten angebotenen zusätzlichen Seminare in anderen Therapieverfahren.


