Baustein: Supervision

Die Supervision soll die Durchführung der Therapiestunden kontinuierlich so begleiten, dass durchschnittlich jede vierte Therapiestunde supervidiert wird. Die Supervisorinnen und Supervisoren müssen mit dem Ausbildungszentrum einen Kooperationsvertrag schließen und vom Landesprüfungsamt NRW anerkannt sein.

100 Supervisionsstunden finden in einer festen Gruppe von durchschnittlich vier Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die Kosten für diese Supervisionsstunden sind in den Ausbildungsgebühren enthalten. Der Vorteil einer Gruppensupervision liegt in der Möglichkeit des gemeinsamen Lernens z.B. auch an den vorgestellten Therapien der anderen Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern.

Weitere 50 Stunden finden als Einzelsupervision statt. Die Kosten für Einzelsupervision werden direkt an die Supervisorin / den Supervisor entrichtet und fallen erst an, wenn Einzelsupervision in Anspruch genommen wird. Manche Ausbildungsteilnehmer und teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, Einzelsupervision im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Kooperationsklinik unentgeltlich zu erhalten und müssen hierfür dann auch keine Kosten tragen.

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