Baustein: Praktische Ausbildung (Behandlung)

Die Praktische Ausbildung besteht in der selbständigen psychotherapeutischen Behandlung (Therapie) von Patientinnen und Patienten unter der regelmäßigen Supervision einer vom Landesprüfungsamt anerkannten und mit der Ausbildungsstätte kooperierenden Supervisorin bzw. eines Supervisors.

Vom Gesetz vorgeschrieben sind 600 Behandlungsstunden, tatsächlich ergeben sich meistens mehr, da die Länge der Therapien nicht exakt planbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 120 Behandlungsstunden im stationären Bereich / in einer Klinik durchgeführt werden. In der Regel finden die Therapien jedoch in der Ambulanz des Ausbildungszentrums statt, alternativ – z.B. wegen langer Anfahrtswege mancher Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer - in einer vom Landesprüfungsamt NRW anerkannten und mit dem Ausbildungszentrum kooperierenden psychotherapeutischen Praxis. Weitgehend handelt es sich dabei um dieselben Kooperationspraxen, mit denen auch eine Vereinbarung über die Durchführung der Praktischen Tätigkeit 2 besteht (s.o.).

Die Absolvierung der Praktischen Ausbildung in der Ambulanz des Ausbildungszentrums kann nach Beendigung der ersten Hälfte der Ausbildung begonnen werden.

Die ambulant durchgeführten Therapiestunden werden von der Ambulanz des Ausbildungszentrums mit den Krankenkassen abgerechnet und den Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern anteilig vergütet. Daraus ergeben sich in unserem Ausbildungszentrum Einnahmen bis zu einer Höhe von ca. 32.000 Euro.

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